Beherbergungsbedingungen für Ferienwohnungen/Privatzimmer
Erika Wurz, Reichenau
Die nachstehenden Bedingungen werden bei Buchung Grundlage des Beherbergungsvertrages zwischen dem Gast und Erika Wurz – Ferienwohnungen (EWF). Bitte sorgfältig zur Kenntnis nehmen!
1. Zustandekommen des Vertrages
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Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, eine telefonische Bestätigung
seitens des Gastes kommt unmittelbar zustande. Auch in diesem Fall
gelten diese Beherbergungsbedingungen, die spätestens mit Bezug
der Unterkunft als anerkannt und rechtsverbindlich gelten. -
Die Buchungsvertrag kommt mündlich, telefonisch, schriftlich oder per
E-Mail nach Bestätigung zustande. -
Die Leistungsvereinbarungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung
sowie die Beschreibung der Unterkunft auf der Homepage
www.erika-wurz.de, des Hausprospektes und/oder der
unterkunftsbezogenen Veröffentlichung auf der Homepage der
Tourismusinformation Reichenau.
2. Rücktritt oder Nichterscheinen
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Im Falle eines Rücktrittes oder Nichterscheinens bleibt der Anspruch
von EWF zur Erfüllung des Vertrages bestehen. -
Bei Rücktritt wird sich EWF im Rahmen des normalen
Vermietungsgeschäftes bemühen, die gebuchte Unterkunft
anderweitig zu vermieten. -
EWF hat sich eine mögliche anderweitige Vermietung und/oder ersparte
Aufwendungen im Falle der Nichtvermietung anrechnen zu lassen. -
Auf Basis der Rechtsprechung für die Bemessung ersparter
Aufwendungen, hat der Gast EWF nachstehende Beträge auf den
vereinbarten Tagessatz (ohne Kurtaxe) zu zahlen: 90% bei Vermietung
als Ferienwohnung, 80% bei Zimmer mit Frühstück. -
Der Rücktritt ist ausschließlich an EWF zu richten.
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Kann der Gast nachweisen, dass die Einsparungen wesentlich höher sind,
als unter 2.4 genannt, ist der Gast verpflichtet, nur den
nachgewiesenen, geringeren Betrag zu zahlen.
3. Bezahlung
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Der gesamte Unterkunftsbetrag inklusive der Nebenkosten und sonstigen
Leistungen, ist EWF am Ende des Aufenthaltes in bar zu zahlen. -
Eine Zahlung per Kreditkarte oder Scheck oder Fremdwährung ist nicht
möglich. Überweisungen nur nach vorheriger Absprache.
4. Mängel, Tiere, außerordentliche Kündigung
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Auftretende Mängel sind nur EWF unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu
fordern. Unterbleibt die Anzeige, kann der Anspruch des Gastes
teilweise oder völlig entfallen. -
Der Gast ist nur bei erheblichen Mängeln berechtigt, den
Beherbergungsvertrag zu kündigen. Vorher muss EWF jedoch eine
angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt werden. -
Sollte EWF die Beseitigung der Mängel in einer angemessenen Frist
unmöglich sein oder dem Gast der Aufenthalt objektiv nicht
zumutbar sein, kann der Gast vom Beherbergungsvertrag sofort
zurücktreten. -
Falsche Angaben bei Buchungsabschluß zu mitgeführten Hunden kann zur
außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages seitens
EWF berechtigen und kann zur Berechnung der Rücktrittskosten gem.
§ 2 führen.
5. Haftung
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EWF haftet nur für Leistungen, die sich aus der Leistungsbeschreibung
auf der Homepage www.erika-wurz.de , des Hausprospektes und der
unterkunftsbezogenen Veröffentlichung auf der Homepage der
Tourismusinformation Reichenau ergeben. Fremdleistungen sind von
der Haftung ausgeschlossen.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht oder ggf. übergeordnetes
europäisches Recht. -
Für Klagen von EWF ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Bei
ausländischen Gästen gilt das Amtsgericht Konstanz als
vereinbart. -
Für Klagen des Gastes ist das Amtsgericht Konstanz maßgebend.
Reichenau, Januar 2012
ERIKA WURZ ****/*** Ferienwohnungen/Privatzimmer
