Beherbergungsbedingungen für Ferienwohnungen/Ferienzimmer
Erika Wurz, Reichenau
Die nachstehenden Bedingungen werden bei Buchung Grundlage des Beherbergungsvertrages zwischen dem Gast und Erika Wurz – Ferienwohnungen (EWF). Bitte sorgfältig zur Kenntnis nehmen!
1. Zustandekommen des Vertrages
Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, eine telefonische Bestätigung seitens des Gastes kommt unmittelbar zustande. Auch in diesem Fall gelten diese Beherbergungsbedingungen, die spätestens mit Bezug der Unterkunft als anerkannt und rechtsverbindlich gelten.
Die Buchungsvertrag kommt
mündlich, telefonisch, schriftlich oder per
E-Mail nach Bestätigung zustande.
Die
Leistungsvereinbarungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung sowie die Beschreibung der Unterkunft auf der Homepage www.erika-wurz.de, des Hausprospektes und/oder der
unterkunftsbezogenen Veröffentlichung auf der Homepage der
Tourismusinformation Reichenau.
2. Rücktritt oder Nichterscheinen
Im Falle eines
Rücktrittes oder Nichterscheinens bleibt der Anspruch
von EWF zur Erfüllung des Vertrages bestehen.
Bei Rücktritt wird sich
EWF im Rahmen des normalen
Vermietungsgeschäftes bemühen, die gebuchte Unterkunft
anderweitig zu vermieten.
EWF hat sich eine
mögliche anderweitige Vermietung und/oder ersparte
Aufwendungen im Falle der Nichtvermietung anrechnen zu lassen.
Auf Basis der
Rechtsprechung für die Bemessung ersparter
Aufwendungen, hat der Gast EWF nachstehende Beträge auf den
vereinbarten Tagessatz (ohne Kurtaxe) zu zahlen: 90% bei Vermietung
als Ferienwohnung, 80% bei Zimmer mit Frühstück.
Der Rücktritt ist ausschließlich an EWF zu richten.
Kann der Gast nachweisen,
dass die Einsparungen wesentlich höher sind, als unter 2.4 genannt, ist der Gast berechtigt, nur den
nachgewiesenen, geringeren Betrag zu zahlen.
3. Bezahlung
Der gesamte
Unterkunftsbetrag inklusive der Nebenkosten und sonstigen
Leistungen, ist EWF am Ende des Aufenthaltes in bar zu zahlen.
Eine Zahlung per
Kreditkarte oder Scheck oder Fremdwährung ist nicht
möglich. Überweisungen nur nach vorheriger Absprache.
4. Mängel, Tiere, außerordentliche Kündigung
Auftretende Mängel sind
nur EWF unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Unterbleibt die Anzeige, kann der Anspruch des Gastes
teilweise oder völlig entfallen.
Der Gast ist nur bei
erheblichen Mängeln berechtigt, den
Beherbergungsvertrag zu kündigen. Vorher muss EWF jedoch eine
angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt werden.
Sollte EWF die
Beseitigung der Mängel in einer angemessenen Frist
unmöglich sein oder dem Gast der Aufenthalt objektiv nicht
zumutbar sein, kann der Gast vom Beherbergungsvertrag sofort
zurücktreten.
Falsche Angaben bei
Buchungsabschluß zu mitgeführten Hunden kann zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages seitens
EWF berechtigen und kann zur Berechnung der Rücktrittskosten gem.
§ 2 führen.
5. Haftung
EWF haftet nur für
Leistungen, die sich aus der Leistungsbeschreibung
auf der Homepage www.erika-wurz.de , des Hausprospektes und der
unterkunftsbezogenen Veröffentlichung auf der Homepage der
Tourismusinformation Reichenau ergeben. Fremdleistungen sind von
der Haftung ausgeschlossen.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich
deutsches Recht oder ggf. übergeordnetes
europäisches Recht.
Für Klagen von EWF ist
der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Bei
ausländischen Gästen gilt das Amtsgericht Konstanz als vereinbart.
Für Klagen des Gastes ist das Amtsgericht Konstanz maßgebend.
Reichenau, Januar 2019